In Anbetracht dessen bestehe kein Grund für eine Reduktion des Lidlohns um 50%. Ebenfalls keine Beachtung gefunden habe der Umstand, dass die alten, baufälligen Gebäude des elterlichen Betriebs sehr unpraktisch und die Besorgung des Viehbestandes in den verschiedenen Ställen deshalb sehr arbeitsaufwändig gewesen sei. Es sei dementsprechend ein Zuschlag zum durchschnittlichen Lidlohn von 10 bis 15% gerechtfertigt, zumal er kaum je Ferien und Freizeit beansprucht habe.