c) Der Berufungsführer hat mit seiner Ehefrau am 15. Dezember 2007 einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen, wonach sie Gesamteigentümer des Landwirtschaftsbetriebs AE.________ sind (Vi-act. B, KB 18). Die Erbteilungsklage mit entsprechendem Zuweisungsbegehren reichte der Berufungsführer am 19. Mai 2008 ein. Mit Ehevertrag vom 21. Juni 2008 modifizierten der Berufungsführer und seine Ehefrau den ursprünglichen Ehe- und Erbvertrag vom 15. Dezember 2007 (Vi-act. B, KB 19). Neu vereinbarten sie, dass der Berufungsführer in allen Fällen der Auflösung der Gütergemeinschaft das Recht hat, zu verlangen, dass ihm der Landwirtschaftsbetrieb AE.