9.3 wiederum an einen Nachkommen weitergegeben werden kann und somit langfristig die Weiterexistenz eines landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie gesichert werden kann (vgl. Vi-act. C.3, BB 10 und 35). Somit weist der Berufungsführer sogar eine grössere landwirtschaftliche Nutzfläche vor, als im Gutachten BE.________ AG berücksichtigt wurde.