Der Berufungsgegner Ziff. 9.3. hat neben seinem Eigenland unbestrittenermassen noch ca. 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche von der Genossame AB.________ gepachtet. Er ist anerkanntermassen Mitglied der Genossame AB.________ und hat substantiiert dargelegt, dass er als Mitglied langfristig über die landwirtschaftli- Kantonsgericht Schwyz 27