Unter Anrechnung des gesicherten Genossenpachtlandes überschreite er das Minimum von 0.75 SAK um ein Mehrfaches, mitunter liege der Wert über 1.0 SAK. Er verfüge auf seinem Betrieb ausserdem über einen Düngeabnahmevertrag über 100 m3, sodass er keine Probleme mit Düngerbeschränkungen auf seinem eigenen Land habe, wobei er auch noch über die umfangreichen, langjährigen und auf unbestimmte Zeit zugesicherten Pachtflächen verfüge. Er halte den Grenzwert von 2.1 Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche mit dem Düngerabnahmevertrag und dem zugesicherten Pachtland bei Weitem ein.