Aufgrund des von der Genossame AB.________ gepachteten Landes von ca. 20 Hektaren erfülle er die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 1 BGBB selbst dann, wenn sein eigenes Land entgegen dem Gutachten BE.________ AG nicht ausreichen sollte für die Bejahung der Gewerbequalität. Unter Anrechnung des gesicherten Genossenpachtlandes überschreite er das Minimum von 0.75 SAK um ein Mehrfaches, mitunter liege der Wert über 1.0 SAK.