Anderseits sei die Nährstoffbilanz überhöht, was bei einer entsprechenden Korrektur zu einem geringeren Tierbestand und damit zu einer geringeren Standardarbeitskraft (SAK) unter der Gewerbegrenze führe. Des Weiteren würden zu viele Futtertage in Abzug gebracht, woraus ein erhöhter Tierbestand und ein zu hoher Futterzu- Kantonsgericht Schwyz 20