Insbesondere erfülle der Berufungsgegner Ziff. 9.3 ungeachtet der Berücksichtigung des von ihm gepachteten Landes die Voraussetzung von 0.75 SAK. Zudem könne der Berufungsgegner Ziff. 9.3 eine ausgeglichene Nährstoffbilanz vorweisen. Der Berufungsgegner Ziff. 9.3 verfüge dementsprechend über ein landwirtschaftliches Gewerbe.