m2, Landwirtschaftsland mit Ökonomiegebäude [Assek. Nr. ss]) und Barvermögen von rund Fr. 11‘000.00. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens bilden die Fragen, ob diese landwirtschaftlichen Grundstücke dem Berufungsführer oder dem Berufungsgegner Ziff. 9.3 zuzuweisen sind, wie hoch der Lidlohnanspruch des Berufungsführers zu beziffern und ob der Maschinenpark zu versilbern oder dem Berufungsführer zuzuweisen ist, soweit er denn zum Nachlass gehört. Überdies ist zu klären, ob die Milchkontingente und der Grabfonds Nachlassaktiven darstellen und ob der Erbengemeinschaft noch eine Forderung gegen den Berufungsgegner Ziff. 9.3 aus dem Pachtverhältnis betreffend die Nachlass-