b) Mit Berufungsantwort vom 6. März 2012 trug O.________ (nachfolgend Berufungsgegner Ziff. 8) auf vollumfängliche Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Berufungsführers an (act. 5). Z.________ (nachfolgend Berufungsgegner Ziff. 9.3) beantragte mit Berufungsantwort vom 26. März 2012 ebenfalls die vollumfängliche Abweisung der Berufung, soweit darauf überhaupt einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Berufungsführers (act. 8). Eventualiter verlangte er die Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. K.________ (nachfolgend Berufungsgegner Ziff. 5) liess sich nicht vernehmen.