nigung der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Wangen vom 8. Januar 2008. b) Eintrag Erbgang für die beiden in den Berufungsanträgen Ziff. 2 und 3. genannten Grundstücke von der Erblasserin AZ.________ sel. auf die gesetzlichen Erben von AZ.________ gemäss Erbbescheinigung der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Wangen vom 8. Januar 2008. c) Eintrag Erbteilung für die beiden in den Berufungsanträgen Ziff. 2. und 3. genannten Grundstücke: Eigentumsübertragung auf den Kläger zufolge Erbteilung.