4. Die auf den beiden Nachlassgrundstücken lastende Hypothek Nr. rr der BB.________ AG (Bank I) von CHF 52‘000.00 sei dem Kläger zusammen mit der Zuweisung der beiden Nachlassgrundstücke zu überbinden und von dem in den Berufungsanträgen Ziff. 2. und 3. genannten Anrechnungswerten von total CHF 71‘820.00 (= CHF 35‘562.00 + CHF 36‘258.00) in Abzug zu bringen, und der Kläger zu verpflichten, den Betrag von CHF 19‘820.00 (CHF 71‘820.00 abzüglich CHF 52‘000.00) spätestens innert 30 Tagen seit Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils auf das Sparkonto Nr. oo bei der BF.