2. Das Grundstück GB zz Wangen, X.________, sei dem Kläger, nämlich A.________, zum doppelten Ertragswert von CHF 35‘562.00 zu Alleineigentum zuzuweisen. 3. Das Grundstück GB nn [recte: vv] und qq Schübelbach, KTN tt Plan pp, BA.________, sei dem Kläger, nämlich A.________, zum doppelten Ertragswert von CHF 36‘258.00 zu Alleineigentum zuzuweisen.