Passive • Grundpfandschuld der BB.________ AG (Bank I) Fr. 52'000.00 (Hypothek Nr. rr) • Lidlohnanspruch des Klägers Fr. 36'500.00. 2. Die in Disp.-Ziff. 1 aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke werden dem Beklagten 9.3 im Sinne der Erwägungen zum doppelten Ertragswert von insgesamt Fr. 71'820.00 zu Alleineigentum zugewiesen, unter gleichzeitiger Übernahme der damit verbundenen Grundpfandschuld (Hypothek Nr. rr der BB.________ AG (Bank I)) von Fr. 52'000.00. Kantonsgericht Schwyz 12