b) Mit Eingaben vom 1. Februar 2010 (Vi-act. A.VIII), vom 18. Februar 2010 (Vi-act. A.IX) und vom 26. April 2010 (Vi-act. A.X) erstatteten die Beklagten ihre jeweilige Duplik und hielten an ihren mit den Klageantworten gestellten Anträgen fest. C. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2010 beauftragte der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts March die BE.________ AG mit der Erarbeitung eines Kantonsgericht Schwyz 11