8. Es sei festzustellen, dass mit BC.________ und/oder AO.________ sel., den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziffer 9.3, in Bezug auf die beiden in Rechtsbegehren Ziffer 4 genannten Liegenschaften nie ein rechtsgültiger Pachtvertrag zustande gekommen ist und dass der Beklagte Ziffer 9.3 kein rechtsgültig erworbenes Recht hat, die in Rechtsbegehren Ziffer 4 genannten Liegenschaften zu nutzen bzw. zu bewirtschaften.