13. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers und jener Beklagten, welche sich nicht schriftlich mit den Rechtsbegehren Ziffer 1 - 11 einverstanden erklären oder sich nicht zum vornherein den richterlichen Teilungs- und Zuweisungsentscheid unterwerfen. B. a) Am 17. Dezember 2009 hielt A.________ replicando an seinen mit Klageschrift vom 19. Mai 2008 gestellten Anträgen fest mit folgender Änderung seines Antrages Ziff. 8 (Vi-act. A.VII):