11. Es seien die beiden Nachlässe des AY.________ und der AZ.________ zu teilen und es sei dem Beklagten Ziffer 9.3 dessen Erbanteil (gemäss Ziffer 3), bzw. Pflichtteil (gemäss Ziffer 10) zuzuweisen, bzw. der Kläger sei zu verpflichten, dem Beklagten Ziffer 9.3 dessen Erbanteil bzw. Pflichtteil auszuzahlen. 12. Im Übrigen sei die Klage abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann.