7. Der Beklagte Ziffer 9.3 sei zu ermächtigen, die zum Vollzug der Zuweisungen gemäss den Rechtsbegehren Ziffer 4, 5 und 6 erforderlichen Handlungen vorzunehmen und die nötigen Erklärungen abzugeben (Grundbuchanmeldungen, konkrete Festlegung der abzutrennenden Grundstücksfläche von ca. 1'000 m2 mit dem Wohnhaus, Erstellung und Ausführung der Grundbuchmutation für die Abtrennung der ca. 1'000 m2 mit dem Wohnhaus, etc.). 8. Der Richter ordne alle anderen Vorkehrungen und Abklärungen an, um die Nachlassteilung bzw. Zuweisungen gemäss Ziffer 4 - 6 vorzubereiten und zu gewährleisten.