Es sei durch das Gericht beim Landwirtschaftsamt des Kantons Schwyz ein Gesuch um Abparzellierung des Wohnhauses, Assekuranznummer xx auf dem Grundstück GB Bl. zz der Gemeinde Wangen, inkl. 1000 m2 Umschwung zu stellen; eventualiter sei vom Gericht ein verfahrensleitender Entscheid zu fällen, dass die Erbengemeinschaft ein Gesuch um Abparzellierung des Wohnhauses, Assekuranznummer xx auf dem Grundstück GB Bl. zz der Ge- Kantonsgericht Schwyz 9