c) Eintrag Erbteilung für die beiden in Gegenrechtsbegehren Ziff. 3 genannten Grundstücke: Eigentumsübergang auf den Beklagten Ziff. 9.3 zufolge Erbteilung. 6. Es sei festzustellen, dass der Pachtvertrag zwischen den Erblassern und den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3 vom 11. Juni 1991 rechtsgültig zustande gekommen ist und der Beklagte Ziff. 9.3 die in Ziff. 3 genannten Grundstücke gestützt auf den Eintritt in diesen Pachtvertrag vertragskonform und rechtmässig nutzt und bewirtschaftet.