9.3 zu verurteilen bzw. richterlich anzuweisen, die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten, zur Erbschaft gehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften sofort geräumt und gereinigt an die Erbengemeinschaft zurück zu geben und auf jede weitere Nutzung bzw. Bewirtschaftung dieser Grundstücke zu verzichten. Subeventuell, d.h. für den Fall dass mit BC.________ sel. und/oder BD.________ sel., den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3, in Kantonsgericht Schwyz 7