Eventuell sei festzustellen, dass mit BC.________ sel. und/oder BD.________ sel., den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3, in Bezug auf die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Liegenschaften nie ein rechtsgültiger Pachtvertrag zustande gekommen ist und dass der Beklagte Ziff. 9.3 kein rechtsgültig erworbenes Recht hat, die in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Liegenschaften zu nutzen bzw. zu bewirtschaften, und es sei der Beklagte Ziff. 9.3 zu verurteilen bzw. richterlich anzuweisen, die beiden in Klagebegehren Ziff.