c) Eintrag Erbteilung für die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Grundstücke: Eigentumsübergang auf den Kläger zufolge Erbteilung. 8. Es sei der Beklagte Ziff. 9.3 (Z.________) sofort nach Prozesseröffnung und unter Androhung einer Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB richterlich anzuweisen, die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten, zur Erbschaft gehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften sofort geräumt und gereinigt an die Erbengemeinschaft zurück zu geben und auf jede weitere Nutzung bzw. Bewirtschaftung dieser Grundstücke zu verzichten.