{"Signatur": "SZ_KG_001", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2014-07-08", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2012-12_2014-07-08.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "814805a3d085ec6b193ee842d99feaba"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2012-12_2014-07-08.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK1_2012_12_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2d9119ae98cca0c63bf1cd4aa689513017848e289ea78b488b490ead8e5aa68188796dd6933367dfd3e735493be0b4598ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2d9119ae98cca0c63bf1cd4aa689513017848e289ea78b488b490ead8e5aa68188796dd6933367dfd3e735493be0b4598ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK1_2012_12", "Checksum": "3338b0da61c44ef663409b5b5d311ba4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZK1 2012 12"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht 1. 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Zivilkammer 08.07.2014 ZK1 2012 12\nRegeste:\nErbteilung, Zuweisung von landwirtschaftlichen Grundstücken | Erbrecht\n\n b) Grundstück Grundbuch Schübelbach SZ GB BI. vv, uu, KTN tt,\nOrtsbezeichnung: „BA.________“, Schübelbach, Landwirtschaftsgebäude (Assek. Nr. ss) mit 21'098 m2 Gebäudegrundfläche unter\nAnrechnung von Fr. 25'360.00, eventuell zu dem vom Gericht festzulegenden doppelten Ertragswert.\n\n4. Die auf dem in Ziff. 3 hiervor genannten Grundbesitz lastende Hypothek\nNr. rr der BB.________ AG (Bank I) von Fr. 52'000.00 sei zusammen mit\nden Grundstücken gemäss Ziff. 3 hiervor dem Beklagten Ziff. 9.3 zuzuweisen und vom Anrechnungswerttotal dieser Grundstücke von\nFr. 55'360.00, eventuell von dem vom Gericht festgelegten doppelten Ertragswert, in Abzug zu bringen.\nKantonsgericht Schwyz 8\n\n5. Das Grundbuchamt des Bezirks March sei richterlich anzuweisen, folgende Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen:\n\na) Eintrag Erbgang für die beiden in Gegenrechtsbegehren Ziff. 3 genannten Grundstücke vom Erblasser AY.________ sel. auf dessen\ngesetzliche Erben gemäss Erbenbescheinigung der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Wangen vom 8. Januar 2008.\n\nb) Eintrag Erbgang für die beiden in Gegenrechtsbegehren Ziff. 3 genannten Grundstücke von der Erblasserin AZ.________ sel. auf\nderen gesetzliche Erben gemäss Erbenbescheinigung der Vormundschaftsbehörde Gemeinde Wangen vom 8. Januar 2008.\n\nc) Eintrag Erbteilung für die beiden in Gegenrechtsbegehren Ziff. 3\ngenannten Grundstücke: Eigentumsübergang auf den Beklagten\nZiff. 9.3 zufolge Erbteilung.\n\n6. Es sei festzustellen, dass der Pachtvertrag zwischen den Erblassern und\nden verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3 vom 11. Juni 1991\nrechtsgültig zustande gekommen ist und der Beklagte Ziff. 9.3 die in\nZiff. 3 genannten Grundstücke gestützt auf den Eintritt in diesen Pachtvertrag vertragskonform und rechtmässig nutzt und bewirtschaftet.\n\n7. Das abzuparzellierende Wohnhaus, Assekuranznummer xx, inkl. 1‘000 m2 Umschwung auf dem Grundstück GB Bl. zz der Gemeinde\nWangen sei dem Beklagten Ziff. 8 infolge Erbteilung zu Eigentum zuzuweisen (vgl. Ziff. 3 a). Dieser habe im Gegenzug Fr. 120'000.00 in die\nErbmasse einzubringen.\n\n8. Es sei festzustellen, dass dem Beklagten Ziff. 8 i.S.v. Art. 334 f. ZGB gegenüber dem Nachlass von AY.________ und AZ.________ ein Lidlohn\nvon Fr. 60'610.00 zusteht.\n\n9. Im Übrigen sei die Klage abzuweisen.\n10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers.\n\nc) O.________ stellte in derselben Rechtsschrift zudem folgenden prozessualen Antrag (er selbst bezeichnete sein Begehren als verfahrensleitenden\nAntrag):\n\nEs sei durch das Gericht beim Landwirtschaftsamt des Kantons Schwyz\nein Gesuch um Abparzellierung des Wohnhauses, Assekuranznummer\nxx auf dem Grundstück GB Bl. zz der Gemeinde Wangen, inkl. 1000 m2\nUmschwung zu stellen;\neventualiter sei vom Gericht ein verfahrensleitender Entscheid zu fällen,\ndass die Erbengemeinschaft ein Gesuch um Abparzellierung des Wohnhauses, Assekuranznummer xx auf dem Grundstück GB Bl. zz der Ge-\nKantonsgericht Schwyz 9\n\nmeinde Wangen, inkl. 1000 m2 Umschwung beim Landwirtschaftsamt\ndes Kantons Schwyz zu stellen habe.\nSollte die Behandlung des Gesuchs längere Zeit in Anspruch nehmen,\nsei das Verfahren entsprechend zu sistieren.\n\nd) Am 29. Oktober 2008 erstattete Z.________ die Klageantwort mit den\nfolgenden Anträgen (Vi-act. A.V):\n\n1. Es sei der gesamte Nachlass des AY.________ festzustellen.\n\n2. Es sei der gesamte Nachlass der AZ.________ festzustellen.\n\n3. Es sei festzustellen, dass der Beklagte Ziffer 9.3 an diesen beiden Nachlässen gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 zu 1/65 berechtigt ist.\n\n4. Beim Landwirtschaftsamt Schwyz sei ein Gesuch einzureichen, wonach\nvom Grundstück GB zz das Wohnhaus (Ass.-Nr. xx) mit einer Fläche von\nca. 1'000 m2 abzuparzellieren und aus dem Geltungsbereich des BGBB\nzu entlassen sei. Eventuell sei der Beklagte Ziffer 8 zu berechtigen, das\nentsprechende Gesuch einzureichen. Dieses neu abparzellierte Grundstück sei dem Beklagten Ziffer 8 zum Verkehrswert zu Alleineigentum zuzuweisen.\n\n5. Das Grundstück GB zz sei dem Beklagten Ziffer 9.3, nämlich\nAR.________, zum doppelten Ertragswert zu Alleineigentum zuzuweisen,\ndies allerdings unter vorheriger Abtrennung einer Fläche von\nca. 1'000 m2 mit dem Wohnhaus (Ass.-Nr. xx) gemäss Rechtsbegehren\nZiffer 4.\n\n6. Das Grundstück GB vv und qq Schübelbach, KTN tt Plan pp,\nBA.________, Schübelbach, sei dem Beklagten Ziffer 9.3, nämlich\nAR.________, zum doppelten Ertragswert zu Alleineigentum zuzuweisen.\n\n"}