{"Signatur": "SZ_KG_001", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2014-07-08", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2012-12_2014-07-08.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "814805a3d085ec6b193ee842d99feaba"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_001_ZK1-2012-12_2014-07-08.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZK1_2012_12_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2d9119ae98cca0c63bf1cd4aa689513017848e289ea78b488b490ead8e5aa68188796dd6933367dfd3e735493be0b4598ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2d9119ae98cca0c63bf1cd4aa689513017848e289ea78b488b490ead8e5aa68188796dd6933367dfd3e735493be0b4598ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZK1_2012_12", "Checksum": "3338b0da61c44ef663409b5b5d311ba4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZK1 2012 12"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht 1. 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Die auf dem in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Grundbesitz lastende\nHypothek Nr. rr der BB.________ AG (Bank I) von Fr. 52'000.00 sei im\nRahmen der Erbteilung zusammen mit dem in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Grundbesitz dem Kläger zuzuweisen und von dem im Klagebegehren Ziff. 4 genannten Anrechnungswerttotal von Fr. 58'452.00\n(= Fr. 33'092.00 + Fr. 25'360.00), eventuell von dem Gericht festgelegten\ndoppelten Ertragswert, in Abzug zu bringen.\nKantonsgericht Schwyz 6\n\n6. Es sei festzustellen, dass dem Kläger im Sinne von Art. 334 f. ZGB Lidlohnanspruch von mindestens Fr. 80'000.00 zusteht. Der Lidlohnanspruch des Klägers sei gestützt auf Art. 603 ZGB soweit zu den Erbschaftsschulden zu rechnen und bei der Berechnung des Erbschaftsvermögens zu berücksichtigen, dass dadurch nicht eine Überschuldung der\nErbschaften von AY.________ und/oder AZ.________ sel. eintritt. Der so\nermittelte Lidlohnanspruch des Klägers sei bei der Erbteilung zu berücksichtigen und bei Zuweisung des in Klagebegehren Ziff. 4 genannten\nGrundbesitzes an den Kläger vom dort genannten Anrechnungswert in\nAbzug zu bringen.\n\n7. Das Grundbuchamt des Bezirks March, Lachen, sei richterlich anzuweisen, folgende Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen:\n\na) Eintrag Erbgang für die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten\nGrundstücke vom Erblasser AY.________ sel. auf die gesetzlichen\nErben von AY.________ gemäss Erbenbescheinigung der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Wangen vom 8. Jan. 2008.\n\nb) Eintrag Erbgang für die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten\nGrundstücke von der Erblasserin AZ.________ sel. auf die gesetzlichen Erben von AZ.________ gemäss Erbenbescheinigung der\nVormundschaftsbehörde der Gemeinde Wangen vom 8. Jan. 2008.\n\nc) Eintrag Erbteilung für die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Grundstücke: Eigentumsübergang auf den Kläger zufolge Erbteilung.\n\n8. Es sei der Beklagte Ziff. 9.3 (Z.________) sofort nach Prozesseröffnung\nund unter Androhung einer Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB richterlich anzuweisen, die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten, zur\nErbschaft gehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften sofort geräumt\nund gereinigt an die Erbengemeinschaft zurück zu geben und auf jede\nweitere Nutzung bzw. Bewirtschaftung dieser Grundstücke zu verzichten.\n\nEventuell sei festzustellen, dass mit BC.________ sel. und/oder\nBD.________ sel., den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3, in\nBezug auf die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Liegenschaften\nnie ein rechtsgültiger Pachtvertrag zustande gekommen ist und dass der\nBeklagte Ziff. 9.3 kein rechtsgültig erworbenes Recht hat, die in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Liegenschaften zu nutzen bzw. zu bewirtschaften, und es sei der Beklagte Ziff. 9.3 zu verurteilen bzw. richterlich anzuweisen, die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten, zur Erbschaft\ngehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften sofort geräumt und gereinigt an die Erbengemeinschaft zurück zu geben und auf jede weitere\nNutzung bzw. Bewirtschaftung dieser Grundstücke zu verzichten.\n\nSubeventuell, d.h. für den Fall dass mit BC.________ sel. und/oder\nBD.________ sel., den verstorbenen Eltern des Beklagten Ziff. 9.3, in\nKantonsgericht Schwyz 7\n\nBezug auf die beiden in Klagebegehren Ziff. 4 genannten Liegenschaften\njemals ein rechtsgültiger Pachtvertrag zustande gekommen sein sollte,\nsei der Pachtvertrag gestützt auf Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über\ndie landwirtschaftliche Pacht (LPG) richterlich auf den nächstmöglichen\nKündigungstermin aufzulösen bzw. zu kündigen.\n\n9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten derjenigen Beklagten,\ndie sich zu Unrecht den klägerischen Begehren widersetzen, eventuell\nunter Kostenfolge zu Lasten der Erbengemeinschaft\n\nb) K.________ trug mit Klageantwort vom 25. Juni 2008 bzw. 28. August\n2008 auf Abweisung der Klage an (Vi-act. A.II und A.III). O.________ reichte\nam 11. September 2008 ebenfalls die Klageantwort ein und stellte folgende\nRechtsbegehren (Vi.-act. A.IV):\n\n1. Es sei der Nachlass von AY.________ festzustellen und unter den Erben\ngemäss Gesetz zu teilen.\n\n2. Es sei der Nachlass von AZ.________ festzustellen und unter den Erben\ngemäss Gesetz zu teilen.\n\n3. Es seien dem Beklagten Ziff. 9.3, Z.________, im Rahmen der Erbteilung\nin Anwendung von Art. 21 BGBB die folgenden landwirtschaftlichen\nGrundstücke unter Anrechnung seines Erbanspruchs zum doppelten Ertragswert zu Alleineigentum zuzuweisen:\n\na) Grundstück Grundbuch Wangen SZ GB BI. zz, Ortsbezeichnung\n„X.________“, Wangen, ohne Wohnhaus, Assekuranznummer xx\nauf ebendiesem Grundstück inkl. 1000 m2 Umschwung\n(vgl. Ziff. 7), unter Anrechnung von Fr. 30'000.00, eventuell zu dem\nvom Gericht festzulegenden doppelten Ertragswert.\n\n"}