Urteil S. 11 E. 3.2 mit Hinweis auf BGE 100 II 24; vgl. auch Schönle/Higi, ZK, Art. 194 OR N 3 f., 10a; Honsell, BSK, Art. 194 OR N 1), dass sich die Klägerin vorhalten lassen muss, sie hätte unabhängig davon, ob die Anerkennung des Anspruches von E.________ in guten Treuen erfolgte oder nicht, der Beklagten unter ausdrücklicher Anzeige des angestrebten Vergleichs nochmals Gelegenheit zur Übernahme des Prozesses einräumen müssen, wenn sie sich deren Rechtsgewährleistungspflicht erhalten wollte (vgl. auch CHK-Hrubesch, OR 194 N 2).