lebendes Inventar Fr. 35'185.00 Ausgleichungsbetrag totes Inventar Fr. 20'800.00 Total Nachlassaktiven Fr. 561'014.00 6. a) Für den Fall, dass ihn Ausgleichungspflichten treffen würden, beantragt der Beklagte, es seien die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen an ihn nur insoweit der Ausgleichung zu unterwerfen, als die Pflichtteilsansprüche der Kläger gewahrt seien, wobei dem Beklagten vorgängig Frist zur Wahler- Kantonsgericht Schwyz 45