b) Der Beklagte war in den Jahren 1992 bis zum Erwerb der beiden Grundstücke im Mai 1998 nur formell Pächter dieser Liegenschaften. Ihm fehlten die Fähigkeit und der Wille, um die Pacht auch tatsächlich auszuüben. Der Beklagte hat denn auch während der sechsjährigen Pachtzeit keinen Pachtzins bezahlt. Es war der Erblasser, der nach der formellen Übergabe der Pacht an den Beklagten den Landwirtschaftsbetrieb geführt hat (vgl. E. 3a/cc/ccc). War der Beklagte somit tatsächlich nie Pächter, kann er ebenso wenig zur Zahlung eines Pachtzinses verpflichtet werden.