aaa) Die Übertragung der beiden Grundstücke erfolgte zum Preis von Fr. 94'100.00. Dieser Preis wurde getilgt durch die Übernahme der bestehenden Schulden bei der Bank X von Fr. 13'640.00 und bei der Bank Y von Fr. 75’700.00 sowie im Restbetrag von Fr. 4'760.00 durch die Einräumung eines Wohn- und Nutzniessungsrechts zugunsten des Erblassers (KB 6, S. 6 f.). Der Gerichtsgutachter hat für das Wohnrecht einen Kapitalwert von Fr. 36'000.00 und für das Nutzniessungsrecht am Gadenhaus einen solchen von Fr. 78'000.00 errechnet, welche Werte unbestritten sind. Der effektive Kaufpreis hat deshalb Fr. 203'340.00 betragen (Fr. 94'100.00 ./. Fr. 4'760.00 + Fr. 36'000.00 + Fr. 78'000.00).