meinde O.________ gezogen war (Vi-act. 46/2; Vi-act. 62, Frage 429). Dafür spricht ebenfalls der Umstand, dass der Beklagte seit dem Jahre 2002 nicht mehr erwerbstätig war, Arbeitslosenentschädigung erhalten oder sich in Beschäftigungsprogrammen befunden hat (vgl. Vi-act. 55/1). Seit April 2009 ist der Beklagte nach seinen eigenen Angaben bei Impuls in einem Beschäftigungsprogramm, wo er in der Holzproduktion Harassen und Ähnliches herstelle. Er erhalte den Lohn von der Fürsorge. Er könne sich nicht erklären, weshalb er seit 2005 keine Arbeit mehr finde. Seine Ehefrau sei arbeitslos, sei immer auf der Suche nach Arbeit (Vi-act. 62, Fragen 2-5, 436-443).