Nach dem Gesagten fehlt es am Nachweis, dass der Beklagte und seine Ehefrau fähig waren, die zur Leitung eines Betriebs notwendigen Entscheidungen selbst zu fällen. Der Beklagte selbst sagte denn auch aus, die wichtigsten Entscheidungen im Landwirtschaftsbetrieb seien bis zum Schluss nicht allein von seinem Vater, sondern auch von ihm getroffen worden (Vi-act. 62, Fragen 469-474). Vielmehr ist daraus zu schliessen, dass der Erblasser auch nach der „formellen Übergabe der Pacht“ an den Beklagten im Jahre 1992 den Landwirtschaftsbetrieb geführt hat.