Die Übergabe des Hofes erfolgte mit Kaufvertrag vom 19. Mai 1998. Diese sei, so der Beklagte, von seinem Vater ausgegangen. Er wisse nicht, wie der Kaufpreis zustande gekommen bzw. festgelegt worden sei; er habe dazu nichts zu sagen gehabt, keine Fragen gestellt und einfach so unterschrieben, wie es vorbereitet gewesen sei. Er habe nie berechnet, wie viel er finanzieren Kantonsgericht Schwyz 20