62, Fragen 68 f.). Zudem hat der Beklagte seit dem Beginn der behaupteten Pachtzeit keine neuen strategischen Entscheide getroffen. Denn nach seinen Angaben habe er im Vergleich zu seinem Vater nicht nur zwei bis drei, sondern sechs bis sieben Kühe gehabt, die Art der Bewirtschaftung sei aber gleich geblieben (Vi-act. 62, Fragen 94 f.). Der Viehbestand hat sich in der Zeit zwischen 1995 bis 2000 nicht wesentlich geändert, mit Ausnahme, dass mit der Zeit vier bis fünf Legehennen zugekauft wurden und im Jahre 2000 ein Ziegenbock vorhanden war (Vi-act. 48).