62, Fragen 254-262). Der Beklagte bestätigte die Frage des klägerischen Rechtsvertreters, dass er wegen Alkoholentzugs drei Mal in J.________ sowie in den Spitäler K.________ und L.________ gewesen sei (Vi-act. 62, Fragen 392-394). Es treffe zu, dass er sich wegen seiner Alkoholprobleme manchmal im Zimmer eingeschlossen habe. Deshalb, so der Kläger Ziff. 3, seien er oder andere gekommen und hätten dem Vater beim Heuen immer ein bisschen geholfen (Vi-act. 62, Fragen 287-290, 292, 293). Der Kläger Ziff. 5 führte aus, sein Vater habe ihn immer wieder angerufen und um Mithilfe beim Heuen gebeten, A.________ sei zu betrunken dazu.