Seine Ehefrau habe seit 1991 auf dem Hof gewohnt und von Beginn weg mitgearbeitet. Sie habe alles gemacht, nämlich geheut, Haushalt, Wäsche und im Stall gearbeitet, gemistet habe sie nicht so viel (Vi-act. 62, Fragen 232-243). Indessen ist fraglich, ob der Beklagte tatsächlich so viel gearbeitet hat, wie von ihm behauptet. Denn zum einen steht aufgrund der Parteiaussagen fest, dass es der Erblasser war, der auch nach der Hofveräusserung vorwiegend Kantonsgericht Schwyz 18