bbb) Zwar hat der Beklagte nach seinen weiteren Aussagen auch von November 1986 bis zum Pachtantritt im Jahre 1992 auf dem Bauernhof seines Vaters gearbeitet, d.h. Kühe gemolken, Mist angelegt, geheut etc., und zwar zusammen mit seinem Vater. Er wisse nicht, wie viele Stunden er täglich gearbeitet habe. Er und sein Vater hätten zeitlich etwa gleich viel gearbeitet, wobei er die strengeren Arbeiten erledigt habe (Vi-act. 62, Fragen 6, 7, 9-14). Nach der Pachtübergabe im Jahre 1992 habe sein Vater weiterhin auf dem Hof mitgeholfen, aber zeitlich weniger als vorher (vgl. Vi-act. 62, Fragen 101-114). Seine Ehefrau habe seit 1991 auf dem Hof gewohnt und von Beginn weg mitgearbeitet.