Die Anforderungen an einen erfolgreichen Landwirt nehmen seit Langem fortwährend zu. Ein Landwirt muss auf technischem, unternehmerischem und rechtlichem Gebiet über vielfältige Fähigkeiten verfügen (Hofer, a.a.O., N 33 f. zu Art. 9 BGBB). Bereits 1984 führte das Bundesgericht aus, für die selbständige Bewirtschaftung eines mittleren Kantonsgericht Schwyz 15