Durch die massgebliche Erhöhung des Tierbestandes sei der Betriebsalltag nach Pachtübernahme auch nicht im gleichen Rahmen fortgesetzt worden. Der Beklagte sei in der Lage, aus dem Betriebseinkommen seinen Unterhalt und denjenigen der Familie zu finanzieren. Das bäuerliche Einkommen in der Schweiz betrage durchschnittlich weniger als Fr. 50'000.00 pro Jahr. Sein Betrieb sei nur gering verschuldet. Der Beklagte habe den Tatbeweis der Selbstbewirtschaftung erbracht, da er über Jahrzehnte auf dem Hof gearbeitet, dann als Pächter das Gewerbe bewirtschaftet und schliesslich den Hof übernommen habe.