4. Urteilsdispositiv-Ziff. 4 sei aufzuheben und dem Beklagten die Saldi des Konto Nr. A bei der Bank X und des Konto Nr. B bei der Bank X mitsamt aufgelaufenen Zinsen in teilweiser Abgeltung des Lidlohnanspruchs zuzuweisen. 5. Demgemäss seien in Aufhebung der Urteilsdispositiv-Ziff. 6 und 7 die erstinstanzlichen Prozesskosten neu zu verlegen. Kantonsgericht Schwyz 9