3. Es wird festgestellt, dass der gesamte Nachlass des C.________ netto Fr. 557'859.20 (zuzüglich aufgelaufenem Zins auf dem Konto Nr. A und dem Konto Nr. B bei der Bank X) beträgt und dass sämtliche Parteien zu je einem Siebtel daran erbberechtigt sind. 4. a) Es wird festgestellt, dass sämtlichen Parteien aus dem Nachlass des C.________ ein Erbanspruch von je Fr. 79'694.20 zuzüglich 1/7 Anteil an den aufgelaufenen Zinsen auf den bei der Bank X vorhandenen Transakti- ons- und Sparkonten und Anlagen zuzuweisen ist.