7. Der Richter ordne alle anderen Vorkehrungen und Abklärungen an, um die Nachlassteilung gemäss Ziffer 1-6 vorzubereiten und zu gewährleisten. 8. Alle widersprechenden Rechtsbegehren des Beklagten seien abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden sollte. 9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. Kantonsgericht Schwyz 6 Der Beklagte wiederholte und ergänzte an der Hauptverhandlung vom 13. April 2011 duplicando seine Rechtsbegehren wie folgt (Vi-act. 133): 1. (…). 2. (…). 3. (…). 4. (…). 5. (…).