_____ zu teilen und es sei den Klägern deren Erbanteile (gemäss Ziffer 3 und 4), bzw. Pflichtteile (gemäss Ziffer 5) zuzuweisen, d.h. es seien den Klägern die Restsaldi der Konto Nr. A und Konto Nr. B der Bank X zu Eigentum zuzuweisen und der Beklagte sei zu verpflichten, den Klägern deren restliche Erbanteile von je Fr. 86'244.30 auszuzahlen, bzw. insgesamt allen Klägern zusammen Fr. 517'465.80 zu bezahlen