Mit Verfügung vom 19. Mai 2009 bewilligte der Bezirksgerichtspräsident das beklagtische Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung vom 30. März 2009 (Vi-act. 15 und 20). Mit Klageantwort vom 29. Juni 2009 stellte der Beklagte folgende Gegenrechtsbegehren (Vi-act. 22): 1. Es sei der gesamte Nachlass des C.________ festzustellen.