2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden auf Fr. 7‘000.00 festgelegt und dem Kläger zu drei Viertel (Fr. 5‘250.00) und der Beklagten zu einem Viertel (Fr. 1‘750.00) auferlegt. Diese Kosten werden von den Kostenvorschüssen des Klägers (Fr. 2‘000.00) und der Beklagten (Fr. 5‘000.00) bezogen. Der Kläger hat der Beklagten unter dem Titel Gerichtskostenvorschuss Fr. 3‘250.00 zu erstatten.