Mithin gehe der hypothetische Parteiwille des Klägers dahin, dass er diese Liegenschaft behalten, oder, falls dies nicht möglich sei, sie freihändig verkaufen wolle. Er könne deshalb verlangen, dass der Kaufsrechtsvertrag betreffend der Liegenschaft G.________ (Strasse) als nichtig erklärt werde (act. 1 S. 29 f.).