Der Kläger geht für diese Zeit von einer durchschnittlichen Schuld von Fr. 13‘850‘000.00 aus und führt dazu aus, dass sich bis Ende März die Gesamtschuld durch weitere Verkäufe minimiert habe; ausserdem sei in den Abrechnungen der Beklagten der Risikospezialzins in Abzug zu bringen sowie die Zinseszinsen für die Risikospezialzinsen von rund Fr. 60‘000.00 (act. 1 S. 14). Die Beklagte anerkennt einen Forderungsausstand per 31. Dezember 2006 von Fr. 16‘358‘309.35 und per 31. März 2007 von Fr. 15‘763‘796 (act. 9 S. 16; vgl. auch Vi-KB 18).