Da das Kaufrecht G.________ (Strasse) durch Sie reduziert wurde, gewähren wir Ihnen nochmals eine allerletzte Frist zur Zahlung sämtlicher Ausstände (inkl. Nebenkosten) von derzeitig Fr. 15‘900‘000.00 bis zum Dienstag, den 10. April 2007. (…) Mit Schreiben vom 18. April 2007 an den Kläger stellte die Beklagte fest, dass die Frist bis am 10. April 2007 nicht eingehalten worden sei, weshalb die Kaufsrechte nunmehr ausgeübt würden (Vi-KB 19). Mit Schreiben vom 7. Mai 2007 Kantonsgericht Schwyz 12