d) Aus den von den Parteien eingereichten Belegen ergibt sich bezüglich der zweimaligen Reduktion des Kaufrechtspeises für die Liegenschaft G.________ (Strasse) Bild: Nach der im Berufungsverfahren unbestritten gebliebenen vorinstanzlichen Feststellung gingen beide Parteien Anfang April 2006 von einer Kantonsgericht Schwyz 11