4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. G. Am 16. April 2013 reichte die Beklagte unaufgefordert eine Stellungnahme ein (act. 27). H. Mit Schreiben vom 17. Juli 2013 teilte der Rechtsvertreter von B.________ mit, dass dieser am ________ verstoben sei (act. 31). Gemäss Erbbescheinigung vom 15. Oktober 2013 des Einzelrichters am Bezirksgericht March hinterlässt B.________ als gesetzliche Erben seine Ehefrau, A.________ und seine Tochter, J.________, wobei letztere das Erbe ausgeschlagen hat mit der Folge, dass A.________ als alleinige Erbin zur Erbfolge gelangt (act. 44).